Pflegegrad Höherstufung
Eine Beantragung eines höheren Pflegegrades erfolgt beispielsweise bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes.
Der Antrag auf einen höheren Pflegegrad kann formlos gestellt werden bei der zuständigen Pflegekasse. In der Regel bekommen Sie ein Antragsformular zugesendet. Hier müssen Sie die bürokratischen Hürden erneut nehmen.
Ein unvollständig oder fehlerhaft ausgefüllte Antrag, kann zu weitreichenden Konsequenzen führen bis hin zur Ablehnung des Antrags. In Einzelfällen ist das in der Praxis zur Aberkennung des Pflegegrades infolge eines Höherstufenantrags gekommen, weil dieser nicht korrekt ausgefüllt wurde.
Der medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) führt einen erneuten Hausbesuch durch, zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Das vorliegende Erstgutachten bildet die Grundlage für den erhöhten Pflegebedarf.
Sie benötigen für das Gespräch mit dem MDK eine ausführliche Vorbereitung und eine gute Dokumentation. In der Regel ist der medizinische Dienst der Krankenversicherung, eher zurückhaltend der Erteilung von höheren Pflegegraden. Durch die Höherstufung von Pflegegraden entstehen höhere Kosten für die Pflegekassen.
Ein unabhängiges Vorgutachten mit einem Beratungsgespräch unterstützt den Pflegebedürftigen und die Angehörigen. In diesem Rahmen kann festgestellt werden ob tatsächlich ein höherer Pflegegrad erzielt werden kann oder ob die Veränderung für den höheren Pflegegrad noch nicht ausreichend ist.
Wir bereiten mit Ihnen den MDK Termin vor und begleiten sie bei diesem. Ziel ist es den tatsächlichen Pflegebedarf abzubilden am Tag der Begutachtung.
Pflegegrad | Bepunktungssystem |
Kein Pflegegrad | 0 bis unter 12,5 Punkte |
Pflegegrad 1 | 12,5 bis unter 27 Punkte |
Pflegegrad 2 | 27 bis unter 47,5 Punkte |
Pflegegrad 3 | 47,5 bis unter 70 Punkte |
Pflegegrad 4 | 70 bis unter 90 Punkte |
Pflegegrad 5 | 90 bis 100 Punkte |
oder das Vorliegen einer besonderen Bedarfskonstellation |