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Leistungsrecht - Pflegeberatung-Kaldewey

„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ (Art. 1, Abs. 1 Grundgesetz)
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Voraussetzung für Leistungen aus der häuslichen Pflege






  • Voraussetzung für Leistungen aus der häuslichen Pflege, ist dass der Patient Zuhause gepflegt wird. Zu den Leistungen und Möglichkeiten der häuslichen Pflege zählen:

    • Ambulante Leistungen
    Pflegegeld
    Pflegesachleistungen
    Kombinationsleistungen
         
    • Zusätzliche Leistungen
    Pflegehilfsmittel
    Ersatzpflege (Verhinderungspflege)
    Entlastungsbetrag

    • Leistungen für pflegende Angehörige
    Pflegezeit
    Familienpflegezeit
    Sozialversicherungsbeiträge

    • Bei der häuslichen Pflege können Sie zusätzlich teilstationären Maßnahmen in Anspruch nehmen.
    Tages und Nachtpflege
    Kurzzeitpflege
    Ersatzpflege

    • Vollstationäre Pflege
    Die Pflege findet in einer Senioreneinrichtung vollstationäre statt.




Häusliche Pflege




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