Pflegegrad Widerspruchsverfahren
Sie haben einen Antrag auf Pflegeleistungen oder einen Höherstufung Antrag gestellt. Dieser wurde ihnen mit einem schriftlichen Leistungsbescheid der Pflegekasse abgelehnt. Der Bescheid enthält eine Rechtsmittelbelehrung. In dieser wird auf die Widerspruchsfrist von einem Monat hingewiesen.
Grundsätzlich können Sie gegen den Bescheid fristgerecht Widerspruch einlegen, dies kann in Schriftform oder zur Niederschrift erfolgen.
Wenn Sie mit der Entscheidung ihrer Pflegekasse nicht einverstanden sind, ist es ratsam einen Widerspruch einzureichen. Im zweiten Schritt müssen Sie den Widerspruch begründen, damit eine erneute Prüfung durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erfolgen kann. Ohne eine Begründung wird das Verfahren niedergelegt.
In der Praxis kommt es immer wieder zu fehlerhaften Bescheiden der Pflegekassen. Bis zu 70 % aller Einstufungen in den Pflegegrad sind falsch, es gibt viele Gründe, die zu einem falschen Leistungsbescheid führen. Nur wenige Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, haben die Kraft sich gegen diese Ungerechtigkeit zu wehren. Nicht mal 8 % der Pflegebedürftigen erheben Widerspruch!
Die Prüfung des vorliegenden Gutachtens des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) macht an dieser Stelle Sinn. Die Pflegeberatung Pia Kaldewey prüft unabhängig, ob der Widerspruch gegen den Leistungsbescheid ihrer Pflegekasse gerechtfertigt ist. Sie erhalten unsere Unterstützung bei der Dokumentation und Darstellung des tatsächlichen Pflegebedarfs.