Schwerbehindertenausweis
Schwerbehindertenausweis
Schwerbehinderter ist ein Begriff zur Bezeichnung von Menschen mit einer Behinderung. Der Anteil der schwerbehinderten Menschen wächst, mittlerweile haben wir 7,9 Millionen, das entspricht 9,5 Prozent der Gesamtbevölkerung in Deutschland. Bereits Kinder haben einen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Die meisten Schwerbehinderten sind über 55 Jahre alt.
Der Grad der Behinderung (GdB) zeigt die schwere der Behinderungen auf. Er wird in der Regel durch das Versorgungsamt festgestellt. Die Feststellung erfolgt nach den bundesweiten Richtlinien, die sog. Versorgungsmedizinischen Grundsätze. Entscheidend ist immer eine Gesamtsicht der tatsächlichen Beeinträchtigung. Wichtig die GdB-Werte werden nicht einfach addiert, sondern es folgte eine Gewichtung der Einschränkungen.
Die Antragsstellung erfolgt beim zuständigen Versorgungsamt.
Vorteile:
- Eine Arbeitswoche Zusatzurlaub (5 Tage)
- Kündigungsschutz (auch bei erhöhter Krankheit)
- Freistellung von Mehrarbeit
- Bevorzugte Einstellung/Beschäftigung beim Arbeitgeber
- Steuerfreibeträge
- Abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte 2 Jahre früher
- Vorzeitige Altersrente mit Abschlägen möglich
- usw.
Die Pflegeberatung Pia Kaldewey empfiehlt bei Menschen mit Beeinträchtigungen wie beispielsweise Verschleiß, Arthrose, psychische Problemlagen (wie z. B. Depressionen) eine Beantragung durchzuführen. Sie können Ihren Arbeitsplatz mit der Beantragung von einem Schwerbehindertenausweis sichern, damit Sie auch bei erhöhter Arbeitsunfähigkeit geschützt sind.
Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung haben Anspruch Vergünstigungen im Alltag z.B. für Schwimmbäder, Museen, Veranstaltungen, den Personennahverkehr, KFZ-Steuer, Mobilfunk usw.
Das Antragsverfahren und die Darstellung der Erkrankungen / Einschränkungen sollten Sie fachlich unterstützen lassen, damit Sie zum Ziel kommen.