Die Pflegeberatung Pia Kaldewey hat sich unteranderem auf
die Begutachtung von pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen spezialisiert.
Ein sensibles Thema einen Pflegegrad für sein Kind zu
beantragen. Vielen Eltern ist es nicht bewusst oder unangenehm für das eigene
Kind einen Pflegegrad zu beantragen. Hat mein Kind einen Anspruch auf
Pflegeleistungen? Ist mein Kind im Sinne der Sozialversicherung
pflegebedürftig? Wir Eltern schützen unsere Kinder und wollen ihnen die beste
Förderung zugutekommen lassen. Nicht nur Kinder mit schwersten Behinderungen
haben einen Anspruch, sondern auch Kinder mit beispielsweise:
- ADHS
- Emotionale und Soziale Entwicklungsstörung
- Depressionen
- Asperger-Syndrom
- Chromosom- und Gendefekte
- Diabetes mellitus Typ I
- Sonstige psychische Probleme
Die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit von Kindern und
Jugendlichen wie auch die der Erwachsenen nach § 15 Sozialgesetzbuch XI. Die
Prüfung der Pflegebedürftigkeit erfolgt in der Regel durch Personal des
Medizinischen Dienstes bzw. Medicproof. Eine Einstufung richtet sich nach den
altersentsprechenden Fähigkeiten des Kindes. Der zusätzliche Hilfebedarf durch
die gesundheitlichen Einschränkungen wird bewertet.
Sie möchten für ihr Kind finanzielle Unterstützung von ihrer
Pflegekasse erhalten, dann ist es zwingend erforderlich, dass sie einen Antrag
auf Pflegeleistungen stellen.
Die Beantragung eines Pflegegrad kann formlos bei Ihrer
zuständigen Pflegeversicherung erfolgen. In der Regel erfolgt nach der
formlosen Beantragung eine Zusendung des Antragsformulars der Pflegekasse.
Der Umfang des Antrags ist hier unterschiedlich, bis zu zehn
Seiten sind auszufüllen. Hier müssen Sie bereits die ersten bürokratischen
Hürden meistern.
Sie erhalten finanzielle Unterstützung ab dem Zeitpunkt der
Antragstellung. Bitten Sie um Begutachtung durch den medizinischen Dienst der
Krankenkasse (MDK). Ein Hausbesuch durch einen angestellten Pflegeberater Ihrer
Pflegekasse, ersetzt nicht den Termin mit dem MDK. Die angebotene
Pflegeberatung durch ihre Pflegekasse erfolgt zuweilen nicht immer objektiv.
Der Pflegeberater ist nicht unabhängig, sondern er wurde von ihrer Pflegekasse
beauftragt.
Vor der Beantragung von Pflegeleistungen muss ein
sechsmonatiger Unterstützungsbedarf bestanden haben oder die
Pflegebedürftigkeit muss für mindestens sechs Monate bestehen. Das ist eine
Grundvoraussetzung für die Leistungsgewährung!
Sie benötigen für das Gespräch mit dem MDK eine ausführliche
Vorbereitung und eine gute Dokumentation. In der Regel ist der medizinische
Dienst der Krankenversicherung, eher zurückhaltend der Erteilung von
Pflegegraden. Durch die Erteilung von Pflegegraden entstehen Kosten für die
Pflegekassen.