Kindergutachten - Pflegeberatung Kaldewey

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Kindergutachten

Die Pflegeberatung Pia Kaldewey hat sich unteranderem auf die Begutachtung von pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen spezialisiert.

Ein sensibles Thema einen Pflegegrad für sein Kind zu beantragen. Vielen Eltern ist es nicht bewusst oder unangenehm für das eigene Kind einen Pflegegrad zu beantragen. Hat mein Kind einen Anspruch auf Pflegeleistungen? Ist mein Kind im Sinne der Sozialversicherung pflegebedürftig? Wir Eltern schützen unsere Kinder und wollen ihnen die beste Förderung zugutekommen lassen. Nicht nur Kinder mit schwersten Behinderungen haben einen Anspruch, sondern auch Kinder mit beispielsweise:

  • ADHS
  • Emotionale und Soziale Entwicklungsstörung
  • Depressionen
  • Asperger-Syndrom
  • Chromosom- und Gendefekte
  • Diabetes mellitus Typ I
  • Sonstige psychische Probleme

Die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit von Kindern und Jugendlichen wie auch die der Erwachsenen nach § 15 Sozialgesetzbuch XI. Die Prüfung der Pflegebedürftigkeit erfolgt in der Regel durch Personal des Medizinischen Dienstes bzw. Medicproof. Eine Einstufung richtet sich nach den altersentsprechenden Fähigkeiten des Kindes. Der zusätzliche Hilfebedarf durch die gesundheitlichen Einschränkungen wird bewertet.

Sie möchten für ihr Kind finanzielle Unterstützung von ihrer Pflegekasse erhalten, dann ist es zwingend erforderlich, dass sie einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen.
Die Beantragung eines Pflegegrad kann formlos bei Ihrer zuständigen Pflegeversicherung erfolgen. In der Regel erfolgt nach der formlosen Beantragung eine Zusendung des Antragsformulars der Pflegekasse.

Der Umfang des Antrags ist hier unterschiedlich, bis zu zehn Seiten sind auszufüllen. Hier müssen Sie bereits die ersten bürokratischen Hürden meistern.
Sie erhalten finanzielle Unterstützung ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Bitten Sie um Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK). Ein Hausbesuch durch einen angestellten Pflegeberater Ihrer Pflegekasse, ersetzt nicht den Termin mit dem MDK. Die angebotene Pflegeberatung durch ihre Pflegekasse erfolgt zuweilen nicht immer objektiv. Der Pflegeberater ist nicht unabhängig, sondern er wurde von ihrer Pflegekasse beauftragt.

Vor der Beantragung von Pflegeleistungen muss ein sechsmonatiger Unterstützungsbedarf bestanden haben oder die Pflegebedürftigkeit muss für mindestens sechs Monate bestehen. Das ist eine Grundvoraussetzung für die Leistungsgewährung!

Sie benötigen für das Gespräch mit dem MDK eine ausführliche Vorbereitung und eine gute Dokumentation. In der Regel ist der medizinische Dienst der Krankenversicherung, eher zurückhaltend der Erteilung von Pflegegraden. Durch die Erteilung von Pflegegraden entstehen Kosten für die Pflegekassen.
 
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46286 Dorsten-Wulfen

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