Pflegeberatung
- Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI (gesetzlich vorgeschrieben für Pflegegeldempfänger)
- Pflegeantrag stellen
- Pflegeschulung
Mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz hat jeder Pflegebedürftige seit dem 1. Januar 2009 ein Anspruch auf individuelle Pflegeberatung durch die zuständige Pflegekasse. Mit Einführung des zweiten Pflegestärkungsgesetz wurde der Spitzenverband Bund der Pflegekassen vom Gesetzgeber beauftragt, Richtlinien zur einheitlichen Durchführung der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI zu erlassen.
Die gesetzlichen und privaten Pflegeversicherungen unterstützen Pflegebedürftige und Ihre Angehörigen durch eine individuelle und kostenlose Pflegeberatung. Wenn Sie einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen, bieten Ihnen die Pflegekassen einen Termin zur Pflegeberatung an innerhalb von zwei Wochen nach der Antragsstellung.
Die angebotene Pflegeberatung durch ihre Pflegekasse erfolgt zuweilen nicht immer objektiv. Der Pflegeberater ist nicht unabhängig, sondern er wurde von ihrer Pflegekasse beauftragt.
Die Pflegeberatung Pia Kaldewey entlastet Sie von den bürokratischen Hürden. Unsere kostenpflichtige Beratung erfolgt objektiv, frei und unabhängig mit dem Ziel den angemessenen Pflegegrad für Sie zu erzielen. Wir vertreten Ihre Interessen und zeigen Ihnen die Möglichkeiten im Rahmen der Pflegeversicherung auf.