Treppenlifter
Treppen können im Alter oder bei Handicap zur Barriere
werden. Das Schlafzimmer im Obergeschoss oder das Badzimmer sind nur mühsam
erreichbar. Die Selbstständigkeit wird eingeschränkt mit personeller Hilfe
gelingt das Überwinden der Treppe oftmals mühevoll. Das Sturzrisiko und die
Verletzungsgefahr bleiben bestehen.
Treppenlifter gehören zu den Wohnumfeld verbessernden
Maßnahmen und können bei bestehender Pflegebedürftigkeit (mindestens
Pflegegrad 1) bezuschusst werden. Mit der Antragsstellung müssen Sie bereits
die ersten bürokratischen Hürden meistern, dies übernehmen wir für Sie. Wir
sichern Ihnen den Pflegekassen Zuschuss in Höhe von maximal 4.000,00 Euro
und informieren Sie über weitere Fördermöglichkeiten.
Die Pflegeberatung Pia Kaldewey sucht mit Ihnen gemeinsam
den richtigen Treppenlifter aus. Die Auswahl des Treppenlifter Lieferanten
erfolgt frei und unabhängig. Unser Service hört nicht beim Einholen von
Angeboten auf, sondern wir begleiten Sie bis zum erfolgreichen Einbau.