Beratungseinsatz
Pflicht für Pflegegeldempfänger
Die Beratung erfolgt von einer Fachkraft, um die private Pflege zu sichern.
Sie oder Ihre Angehörigen beziehen Pflegegeld? Die Pflege erfolgt durch Ihre Familie, Freunde oder Bekannte und Sie erhalten Pflegegeld. Sie sind verpflichtet den Beratungseinsatz durchführen zulassen. Die Kosten werden von Ihrer zuständigen Pflegekasse übernommen.
Der Beratungseinsatz dient zu Ihrer Unterstützung. Ziel ist es die Pflege in der Häuslichkeit zu sichern. Der pflegebedürftige Mensch und die Pflegeperson werden individuell durch eine zugelassene Fachkraft beraten. Sie erhalten Tipps und Informationen rund um das Thema Pflege. Sie können Ihre offenen Fragen besprechen.
Weisen Sie die Beratungseinsätze nicht fristgerecht nach, wird das Pflegegeld nicht mehr ausgezahlt.
Die Häufigkeit der Beratungseinsätze hängt vom Pflegegrad ab.
- PG 1 nicht zwingend
- PG 2 – 3 01.01.-30.06. und 01.07.-31.12.
- PG 4 – 5 01.01. – 31.03., 01.04. – 30.06., 01.07.- 30.09., 01.10. – 31.12.20
Der Beratungseinsatz findet in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen statt.