Pflegeantrag - Pflegeberatung Kaldewey

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Pflegeberatung Kaldewey
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Pflegeantrag stellen

Im Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit werden sechs Module geprüft:
Modul 1              Mobilität
Modul 2              Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Modul 3              Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Modul 4              Selbstversorgung
Modul 5              Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit
krankheits- und therapiebedingten Anforderung und Belastungen
Modul 6              Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
 
In der Praxis kommt es immer wieder zu fehlerhaften Bescheiden der Pflegekassen. Bis zu 70 % aller Einstufungen in den Pflegegrad sind falsch, es gibt viele Gründe, die zu einem falschen Leistungsbescheid führen. Nur wenige Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, haben die Kraft sich gegen diese Ungerechtigkeit zu wehren. Nicht mal 8 % der Pflegebedürftigen erheben Widerspruch!
 
Am Tag der MDK Begutachtung ist es nicht sinnvoll sich mit Fähigkeiten zu präsentieren, die im täglichen Alltag schwerfallen. Aus dem psychologischen Effekt heraus, möchte man sich von der besten Seite präsentieren.
Ein unabhängiges Vorgutachten mit einem Beratungsgespräch unterstützt den Pflegebedürftigen und die Angehörigen sich in die neue Situation hineinzufinden. Wir bereiten mit Ihnen den MDK Termin vor und begleiten sie bei diesem. Ziel ist es den tatsächlichen Pflegebedarf abzubilden am Tag der Begutachtung.

Sie möchten finanzielle Unterstützung von ihrer Pflegekasse erhalten, dann ist es zwingend erforderlich, dass sie einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen.
 
Die Beantragung eines Pflegegrad kann formlos bei Ihrer zuständigen Pflegeversicherung erfolgen. In der Regel erfolgt nach der formlosen Beantragung eine Zusendung des Antragsformulars der Pflegekasse.
 
Der Umfang des Antrags ist hier unterschiedlich, bis zu zehn Seiten sind auszufüllen. Hier müssen Sie bereits die ersten bürokratischen Hürden meistern.
 
Sie erhalten finanzielle Unterstützung ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Bitten Sie um Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK). Ein Hausbesuch durch einen angestellten Pflegeberater Ihrer Pflegekasse, ersetzt nicht den Termin mit dem MDK. Die angebotene Pflegeberatung durch ihre Pflegekasse erfolgt zuweilen nicht immer objektiv. Der Pflegeberater ist nicht unabhängig, sondern er wurde von ihrer Pflegekasse beauftragt.
 
Vor der Beantragung von Pflegeleistungen muss ein sechsmonatiger Unterstützungsbedarf bestanden haben oder die Pflegebedürftigkeit muss für mindestens sechs Monate bestehen. Das ist eine Grundvoraussetzung für die Leistungsgewährung!
 
Sie benötigen für das Gespräch mit dem MDK eine ausführliche Vorbereitung und eine gute Dokumentation. In der Regel ist der medizinische Dienst der Krankenversicherung, eher zurückhaltend der Erteilung von Pflegegraden. Durch die Erteilung von Pflegegraden entstehen Kosten für die Pflegekassen.
 
Pflegeberatung Pia Kaldewey
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Surick 59
46286 Dorsten-Wulfen

© 2021 Pia Kaldewey, Pflegeberatung Kaldewey
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Gebhardtstr. 6
42719 Solingen


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