Leistungsrecht - Entlastungsleistungen - Pflegeberatung Kaldewey

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Entlastungsleistungen

– Entlastung für pflegende Angehörige
 
Die Pflege eines Angehörigen ist oftmals eine Herausforderung. Die eigenen Bedürfnisse werden in den Hintergrund gestellt. In Folge kann es zu einer Überlastung bzw. Überforderung kommen, die sich körperlich oder seelisch auswirken kann. Beachten Sie die Alarmsignale Ihres Körpers.
 
  • Müdigkeit
  • Reizbarkeit
  • Konzentrationsschwierigkeiten
  • Kopfschmerzen
  • Unzufriedenheit
  • Herz-Kreislauf Beschwerden
  • Usw.
 
Der Gesetzgeber hat eine Entlastung für die pflegenden Angehörigen vorgesehen, die sog. Entlastungsleistungen. Monatlich können Sie Entlastungsleistungen in Höhe von 125,00 Euro beanspruchen. Wichtiger Hinweis es handelt sich um eine Sachleistung, der Betrag wird nicht bar ausgezahlt. Sie können einen Pflegedienst oder einen Betreuungsdienst beauftragen. Alternativ können die Nachbarschaftshilfe nutzen. Im Rahmen einer Pflegeschulung kann ihr Nachbar/in oder eine Vertrauensperson (ausgeschlossen Verwandte bis zum 2. Grad oder häusliche Gemeinschaft) qualifiziert werden.
Entlastungsleistungen in Geldleistungen umwandeln
Die Kosten für die Schulung belaufen sich auf 295,00 Euro inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Sie erhalten von der Pflegekasse monatlich 125,00 Euro, dies entspricht einem Jahresanspruch von 1.500,00 Euro. Sie erzielen einen Mehrwert von 1.205,00 Euro.
 
Der Vorteil Sie können Ihre Haushaltshilfe aus dem monatlichen Entlastungbetrag finanzieren. Sie entscheiden wer sich um Sie kümmert.
 
Pflegeberatung Pia Kaldewey
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