Pflegesachleistungen
Der Pflegebedürftige der Pflegesachleistungen bezieht wird von einem Pflegedienst in der Häuslichkeit gepflegt. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. In Abhängigkeit vom Pflegegrad werden Kosten in Höhe von 125,00 € bis zu 1995,00 € monatlich übernommen.
Dienstleister / Leistungserbringer
Die Pflegefachkräfte, die die Versorgung sicherstellen sind bei einem zugelassenen ambulanten Pflegedienst angestellt oder sie haben einen Einzelpersonen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse abgeschlossen.
Ihre Pflegekasse hat ein Verzeichnis aller Pflegeverdienste und Einzelpersonen, die einen gültigen Versorgungsvertrag haben.
Im Zuge der Pflegereform dürfen seit Mai 2019 auch Betreuungsdienste auf das Sachleistungsbudget zugreifen. Ambulante Betreuungsdienste leisten häusliche Betreuungsleistungen wie beispielsweise Haushaltshilfe, Einkaufshilfen, Begleitung bei Spaziergängen und gedächtnisfördernde Beschäftigung usw.
Leistungsvoraussetzungen
- die Pflege findet im häuslichen Umfeld statt, d. h. im eigenen Haushalt in einem anderen Haushalt, in dem der Pflegebedürftige aufgenommen wurde.
- Leistung der Pflegeversicherung erhält, wer nachweisen kann, dass er innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre in der Pflegeversicherung versichert gewesen ist und bei dem eine Pflegebedürftigkeit vorliegt.
- Die Pflegeversicherung zahlt keine Pflegesachleistungen im europäischen Ausland. Eine Zahlung von Pflegegeld im europäischen Ausland ist jedoch möglich.
Pflegesachleistungen | |
Professioneller Pflegedienst erhält jeweils monatlich bis zu: | |
Pflegegrad | Leistungsbetrag € |
1 | (Anspruch über Entlastungsbetrag: 125 €) |
2 | 689 |
3 | 1298 |
4 | 1612 |
5 | 1995 |